Ein Grund mehr zu bleiben. Und einer, zu kommen.
BonusLeben macht Arbeitgeberverantwortung konkret. Für Mitarbeiter und Bewerber.

Betrieblicher Einkommensschutz
BonusLeben verlängert Ihr Gehaltsversprechen, wenn ein Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann – ohne individuelle Gesundheitsprüfung, mit kurzer Dienstobliegenheitserklärung.
So werden Sie zum Allwetter-Arbeitgeber.
pro Mitarbeiter und Monat
bis zur ersten Orientierung
Weltweiter Versicherungsschutz.
Bis zu 75 % des Bruttogehalts geschützt
Monatliche Rente plus Kapital bei dauernder Berufsunfähigkeit
Der zuletzt ausgeübte Beruf zählt
Einführung und Verwaltung begleitet
Sie bestimmen das Budget. Die dazu passende Rente berechnen wir anhand von Gruppengröße, Alter, Tätigkeiten und Karenzzeit.
01Das Problem
Das Gehaltsversprechen hält Arbeitgeber und Mitarbeiter zusammen. Doch ohne zusätzlichen Schutz endet es mit der Lohnfortzahlung.
Das Gehalt endet, das Leben kostet weiter.Jeder Vierte wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Ein Bürojob schützt nicht: 38 % der Fälle wurden 2024 durch psychische Erkrankungen oder Erkrankungen des Nervensystems verursacht.
Warum privater Einkommensschutz oft nicht erreichbar ist Quelle: GDV, 7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung, aktualisiert am 12. August 2025. Die Viertel-Angabe basiert auf privat BU-Versicherten.02Die Entscheidung des Arbeitgebers
Mit BonusLeben bestimmen Sie, wie weit Ihr Gehaltsversprechen reicht. Gemeinsam legen wir Mitarbeitergruppe, Schutzhöhe und Finanzierung fest. BonusLeben übernimmt die Umsetzung.
Für Arbeitgeber
BonusLeben macht Arbeitgeberverantwortung konkret. Für Mitarbeiter und Bewerber.
Umfassender Einkommensschutz kann bereits für weniger als 1 % der Lohnsumme möglich sein. Die konkrete Prämie hängt von Belegschaft, Berufsstruktur und Leistungsumfang ab.
BonusLeben erstellt das Angebot und begleitet Einführung, Mitarbeiterinformation und laufende Verwaltung.
Für Mitarbeiter
Vorerkrankungen führen nicht automatisch zu Zuschlägen oder einer Ablehnung. Für den Gruppenzugang genügt eine kurze Dienstobliegenheitserklärung.
Die vereinbarte Rente hilft, Miete, Alltag und Zukunftspläne weiter zu finanzieren, wenn die unterschätzte Gefahr der Berufsunfähigkeit eintritt.
BonusLeben leistet, wenn der Mitarbeiter seinen zuletzt ausgeübten Beruf nur noch zu 50 % oder weniger ausüben kann. Auf einen anderen Beruf wird er nicht verwiesen.
Je nach Unternehmensmodell können Mitarbeiter den arbeitgeberfinanzierten Schutz selbst erhöhen.
03Die Leistung
Kann ein Mitarbeiter seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Unfalls nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben, zahlt BonusLeben nach der vereinbarten Karenzzeit.
Leistungsbeginn
Der zuletzt ausgeübte Beruf zählt. Standard: 180 Tage Karenzzeit.
Monatliche Rente · bis zu 10 Jahre
BonusLeben zahlt die vereinbarte monatliche Rente, solange die Berufsunfähigkeit besteht: bis zu zehn Jahre, längstens bis zum 68. Geburtstag.
Anschließend · Kapitalleistung
Besteht die Berufsunfähigkeit am Ende der Rentenphase dauerhaft fort, folgt eine Kapitalleistung von bis zu zehn Jahresrenten – begrenzt auf die verbleibenden Jahre bis 68.
Auf einen Blick
Die Leistung entspricht der versicherten Rente, höchstens 75 % des aktuellen Bruttogehalts und maximal 20.000 Euro monatlich.
04Das Kostenbeispiel
Ein 44-jähriger kaufmännischer Mitarbeiter verdient 4.000 Euro brutto im Monat. Etwa 2.500 Euro netto.
brutto im Monat
monatlicher Einkommensschutz im Beispiel
Beispiel: 44 Jahre, kaufmännische Tätigkeit, 4.000 Euro Monatsbrutto, Gruppe ab 50 Personen und 180 Tage Karenzzeit. 40 Euro Monatsbeitrag sichern hier 2.500 Euro BU-Rente. Bei einer Gehaltserhöhung kommen Arbeitgeberabgaben hinzu.
05Die Einführung
Danach wissen Sie, welcher Schutz für Ihre Belegschaft möglich ist – und wie Sie Ihr konkretes Angebot erhalten.
Sie nennen uns Mitarbeiterzahl, Berufsstruktur und wie viel Einkommen Sie schützen möchten.
Wir entwickeln das passende Modell mit Leistung, Finanzierung und Prämie.
BonusLeben begleitet Mitarbeiterinformation, Anmeldung und laufende Verwaltung.
06Vertrauen
BonusLeben konzentriert sich auf eine Aufgabe: das Einkommen von Mitarbeitern zu schützen, wenn Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Lloyd's trägt den Versicherungsschutz.

Für deutsche Verträge gelten deutsches Recht und ein Gerichtsstand in Deutschland.
Arbeitgeber und Mitarbeiter erhalten feste Ansprechpartner - von der Einführung bis zum Leistungsfall.
BVSV-Analyse
Der Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen hat BonusLeben 2024 anhand der Police analysiert und mit klassischen sowie anderen sachversicherungsbasierten Konzepten verglichen und als überlegen befunden.
Empfehlungen aus der Praxis

Betriebsräte und Belegschaften
„Insbesondere schätzen Betriebsräte, dass BonusLeben unkompliziert eingeführt werden kann und eine hohe Akzeptanz bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern findet.“

Personalberatung und Arbeitgeber
„Aus unserer Erfahrung im Austausch mit Unternehmen sehen wir in Bonusleben eine sinnvolle Ergänzung moderner Vergütungs- und Benefit-Strukturen.“
Acer DeutschlandSo schützt Acer seine Mitarbeiter
Acer Deutschland schützt seine Mitarbeiter mit einem arbeitgeberfinanzierten BonusLeben, das mit der Betriebszugehörigkeit steigt. Drei Monate nach Beginn der Vorbereitung war der Versicherungsschutz aktiv.
07Ihr nächster Schritt
In einem unverbindlichen 15-Minuten-Gespräch erfahren Sie, welcher Schutz für Ihre Belegschaft möglich ist. Ihr konkretes Angebot erstellen wir anschließend anhand Ihrer Belegschaftsdaten.
Unsere Büros: Hamburg · Lübeck · München
Die wichtigsten Fragen
BonusLeben ist eine betriebliche Gruppenversicherung. Sie schützt das Einkommen von Mitarbeitern, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Unfalls nicht mehr ausüben können – mit einer monatlichen Rente und einer anschließenden Kapitalleistung bei dauernder Berufsunfähigkeit.
Unternehmen können klar definierte Mitarbeitergruppen versichern. Die Möglichkeiten hängen insbesondere von Gruppengröße, Berufsstruktur und gewünschter Leistung ab.
Für den Gruppenschutz bis 20.000 Euro monatlicher BU-Rente gibt es keine individuelle Gesundheitsprüfung. Der Arbeitgeber bestätigt nach seinem Kenntnisstand drei Punkte: Die Mitarbeiter können ihrer Arbeit körperlich und mental nachgehen; in den vergangenen zwölf Monaten waren sie nicht länger als 20 aufeinanderfolgende Arbeitstage krankheits- oder unfallbedingt arbeitsunfähig; und sie haben in dieser Zeit nicht aus gesundheitlichen Gründen Arbeitszeit, Tätigkeit oder Arbeitsplatz geändert. Lassen sich diese Punkte nicht bestätigen, klären wir die Aufnahme mit dem Versicherer. Eine bereits bestehende Berufsunfähigkeit wird nicht neu versichert.
Sie vereinbaren die monatliche BU-Rente passend zu Ihrer Belegschaft. Im Leistungsfall zahlen wir die versicherte Summe, höchstens 75 % des aktuellen Bruttogehalts und maximal 20.000 Euro im Monat. Beispiel: Bei 3.000 Euro Bruttogehalt und 1.000 Euro versicherter Rente werden 1.000 Euro monatlich gezahlt.
Wenn ein Mitarbeiter seinen zuletzt ausgeübten Beruf durch Krankheit, Unfall oder einen mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben kann, beginnt die Rente nach der Karenzzeit. Standard sind 180 Tage; andere Karenzzeiten lassen sich vereinbaren. Für die monatliche Rente ist keine zusätzliche Prognosedauer nötig. Auf einen anderen Beruf wird der Mitarbeiter nicht verwiesen.
Die monatliche Rente läuft während der Berufsunfähigkeit bis zu zehn Jahre, längstens bis zum 68. Geburtstag. Bestätigt die ärztliche Prüfung danach eine dauernde Berufsunfähigkeit, folgt eine Einmalzahlung von bis zu zehn Jahresrenten – begrenzt auf die verbleibenden Jahre bis 68. Beispiel: Bei Berufsunfähigkeit mit 50 sind es zehn Jahre Rente und anschließend acht Jahresrenten als Einmalzahlung. Bei Wiederaufnahme der Arbeit endet die laufende Leistung. Eine bereits gezahlte Einmalzahlung wird bei späterer Genesung nicht zurückgefordert.
Der Arbeitgeber finanziert den vereinbarten Schutz. Je nach Unternehmensmodell können Mitarbeiter ihn auf eigene Kosten erhöhen.
Der arbeitgeberfinanzierte Schutz endet mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen. Eine private Fortführung ist möglich.
Die Police läuft zunächst ein Jahr und verlängert sich grundsätzlich um jeweils ein weiteres Jahr. Beide Vertragsparteien haben Kündigungsrechte nach den vereinbarten Bedingungen. Der Versicherer kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
So wenig wie möglich. BonusLeben begleitet Kalkulation, Einführung, Mitarbeiterinformation, Anmeldung und laufende Verwaltung. Die Aufgabenverteilung wird mit dem Unternehmen festgelegt.
Der Einstieg ist ab 20 Euro Arbeitgeberbudget pro Mitarbeiter und Monat möglich. Welche Rente dieses Budget absichert, berechnen wir anhand von Gruppengröße, Alter, Tätigkeiten und Karenzzeit. Für Ihr konkretes Angebot benötigen wir die Altersstruktur sowie Gehälter oder gewünschte Versicherungssummen. Im ersten 15-Minuten-Gespräch klären wir Ihre Ziele und die nächsten Schritte.